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Arbeitspflicht

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Entgeltlichkeit der Arbeitsleistung

Rechtsgebiet:
Arbeitspflicht
Stichworte:
Arbeitspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verabredung einer Vergütung (auch: Lohn, Salär, Gehalt usw.) ist eine wesentliches Element des Arbeitsvertrages.

Nach OR 319 kann der Lohn wie folgt bemessen werden:

  • Lohn nach Zeit (Zeitlohn)
  • Lohn nach der geleisteten Arbeit (Akkordlohn)

Literatur

  • BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 3. Auflage, Basel 2014, N 7 zu Art. 319
  • PORTMANN WOLFGANG, Basler Kommentar, N 13 zu OR 319

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