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Arbeitspflicht

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Eingliederung in Arbeitsorganisation

Rechtsgebiet:
Arbeitspflicht
Stichworte:
Arbeitspflicht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Eingliederung in eine (fremde) Arbeitsorganisation ist ein unverzichtbares Charakteristika für ein Arbeitsverhältnis und die daraus entstehende Arbeitspflicht.

Durch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers entsteht ein rechtliches Unterordnungsverhältnis (auch: Subordinationsverhältnis), in welchem der Arbeitnehmer in persönlicher, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht der arbeitgeberseitigen Weisungsgewalt untersteht.

Literatur

  • BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 3. Auflage, Basel 2014, N 5a – N 5c zu OR 319
  • STAEHELIN ADRIAN, Der Arbeitsvertrag, in: Zürcher Kommentar (Art. 319 – 330a OR), Band 5: Obligationenrecht, Teilband V/2c, 4. Auflage, Bern 2013, N 28 f. zu OR 319

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