Die vorstehend aufgereihten hardfacts aus der Arbeitspflicht geben verhältnismässig wenig Unstimmigkeiten unter den Arbeitsvertragsparteien.
Mehr Diskussionsstoff bietet die Art und Weise der Leistungserbringung (vgl. Checkliste „Arbeitspflicht: Hard- und Softfacts“). In aller Regel sind diese Softaspekte Ansichtssache, wenig fassbar und noch weniger justiziabel. Wenn die Chemie nicht stimmt oder der Arbeitnehmer mit seiner Leistung die Erwartungen nicht erfüllt, wird in der Regel der Weg der Auseinandersetzung gewählt, sprich „die Kündigung“.
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